Telefonische Krankschreibung entfällt: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Erfahren Sie, welche neuen Regeln zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2026 gelten und was Beschäftigte beachten müssen.

15. August 2026 6 Minuten

Telefonische Krankschreibung entfällt: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt

Krankschreibung ab Tag 1: Das ändert sich

Die Reform und ihre Konsequenzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

TL;DR: Die Bundesregierung verschärft die Regeln: Keine telefonische Krankschreibung mehr, Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, elektronische AU bleibt, Kritik an steigender Bürokratie. Unternehmen können Sonderregeln treffen.

Telefonische Krankschreibung entfällt: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt
Telefonische Krankschreibung entfällt: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt

Hintergrund der Reform: Ziel und Kritik

Warum die Bundesregierung handelt

Deutschland verzeichnete im Jahr 2025 durchschnittlich 19 Fehltage pro Beschäftigtem – einer der höchsten Krankenstände in Europa (Quelle: Statistisches Bundesamt). Mit dem Ziel, den oftmals als zu hoch bewerteten Krankenstand zu senken, verschärft die Bundesregierung die Regeln zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Entlastung der Sozialsysteme und Stärkung der Präsenz am Arbeitsplatz stehen im Fokus.

Stimmen zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

„Die Pläne der Bundesregierung werden zu übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand führen.“ — Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pressemeldung 2026

Wichtiger Hinweis:

Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung bleibt die telefonische Krankschreibung (maximal fünf Tage, bekannte Patienten, keine schwere Erkrankung) weiterhin möglich. Ein konkretes Datum für die Umstellung wird voraussichtlich bis Ende 2026 benannt.

Perspektiven: Überforderung riskiert?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert, dass Patientinnen und Patienten sich künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag in die Praxis begeben müssen. Gerade bei grippalen Infekten oder leichteren Erkrankungen könnte das Wartezimmer überfüllt werden. Kritische Stimmen betonen, die Maßnahme gehe am Arbeitsalltag vorbei und erhöhe den Druck auf medizinisches Personal und Betroffene.

Entwicklungen und Entscheidungswege

Die Reform ist Teil eines umfassenderen Pakets zur Arbeitsmarktmodernisierung. Bislang galt bundesweit: Die AU muss erst ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt werden. Unternehmen mit abweichenden Betriebsvereinbarungen forderten oft die AU schon ab Tag eins. Nun wird diese Regelung allgemeiner Standard. Die Bundesregierung reagiert damit auch auf Forderungen der Wirtschaft, Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren.

Praxis und bürokratische Realität

Konkrete Beispiele aus dem Alltag

Ein klassischer Montagmorgen: Anna, 32, wacht mit Halsschmerzen auf. Bislang reichte ein kurzer Anruf beim Hausarzt für die AU. Künftig muss Anna direkt einen Termin machen und persönlich erscheinen. Praxen berichten schon jetzt über Engpässe bei kurzfristigen Notfallterminen. Auch Eltern kranker Kinder müssen verstärkt direkt vor Ort erscheinen, was zusätzliche Flexibilität erfordert.

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Typische Nutzerfragen: Arbeit, Frist und Pflichten

Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber sofort informieren, wenn sie arbeitsunfähig sind. Die AU muss mit der neuen Regelung dem Arbeitgeber direkt am ersten Krankheitstag vorliegen. Wer später erscheint oder krank zu Hause bleibt, riskiert Abmahnungen. Arbeitgeber können auch weiterhin eine frühere Vorlage verlangen, individuell geregelt per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Telefonische Krankschreibung entfällt: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt
Telefonische Krankschreibung entfällt: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt

Elektronische Krankschreibung: Status & Grenzen

Effizienz versus Papierbedarf

Die Digitalisierung schreitet weiter voran: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist für gesetzlich Versicherte Standard. Arztpraxen senden die AU direkt an die Kasse, Arbeitgeber rufen diese digital ab. Privatversicherte erhalten weiterhin Papierbescheinigungen und müssen selbst tätig werden. Diagnosen erhält nur die Krankenkasse, für Arbeitgeber gilt Datenschutz: Name des Arztes oder der Grund der Krankheit werden nicht weitergegeben.

Reale Grenzen der Digitalisierung

Trotz Digitalisierung bleibt in Grenzfällen Papier gefragt. Privatpatienten und Beihilfeberechtigte schicken ihre Krankmeldung postalisch. Auch im Störungsfall bei der digitalen Übertragung oder an Tagen mit Systemausfällen können Unternehmen auf eine Papierversion bestehen. In Ausnahmefällen dürfen Ärzte bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben, sofern diese Erkrankung glaubhaft ist.

Wichtiger Hinweis:

Wer im Urlaub krank wird, meldet sich ebenfalls sofort beim Arbeitgeber und sorgt für eine AU. Urlaubszeit verfällt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest nachgewiesen wird (Quellen: Bundesurlaubsgesetz, BAG).

Was bedeutet das für Beschäftigte und Unternehmen?

Für wen sind die Änderungen relevant?

Beschäftigte mit leichten Erkrankungen, die bislang unproblematisch telefonisch den Arbeitgeber informierten, müssen nun immer eine Praxis aufsuchen. Unternehmen gewinnen Beweis- und Planungssicherheit, riskieren aber mehr kurzfristige Personalengpässe, falls Wartezeiten beim Arzt steigen. Eltern und Alleinerziehende trifft die Neuregelung besonders, da auch bei Kindern die AU erstattbar nun vor Ort eingeholt werden muss.

Vorteile & Nachteile auf einen Blick

Vorteile

  • Bessere Kontrolle und Nachweisbarkeit der Arbeitsunfähigkeit
  • Einheitliche, rechtsklare Regeln für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Nachteile

  • Zusätzliche Belastung für Hausarztpraxen durch mehr Patientenkontakte
  • Weniger Flexibilität für kranke oder betreuende Eltern

Checkliste für die Praxis

  • Abwesenheit immer sofort dem Arbeitgeber melden
  • Termin beim Arzt am ersten Krankheitstag vereinbaren
  • Elektronische AU direkt in der Praxis prüfen lassen
  • Betriebsinterne Sonderregelungen zur AU-Vorlage kennen

Telefonische Krankschreibung entfällt: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt
Telefonische Krankschreibung entfällt: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt

Ausblick: Was bleibt unklar?

Das genaue Startdatum der Reform steht noch aus. Gewerkschaften und Ärzteverbände fordern Nachbesserungen wegen befürchteter Überlastungen im Gesundheitssystem. Je nach Entwicklung könnten Unternehmen und Beschäftigte gefordert sein, die eigenen Abläufe neu zu organisieren, und flexible Terminvergaben bei Ärzten werden wichtiger.

Zielgruppen im Blick

Perspektive für 20–40 Jahre

Junge Erwachsene, oft ohne chronische Erkrankungen, werden gezwungen, bei kleinen Beschwerden persönlich ein ärztliches Attest zu holen. Wer im Job auf kurzfristige Flexibilität setzt, erlebt zusätzliche Hürden. Die AU-Pflicht ab Tag 1 erzeugt Zeitdruck und kann zu Konflikten mit befristeten Jobs führen.

Perspektive für 40–60 Jahre

Diese Altersgruppe jongliert häufig mit familiären Verpflichtungen. Für Eltern mit kleinen Kindern bedeutet die neue Regel, dass auch bei Kinderkrankheiten zügig und rechtzeitig Termin und Attest organisiert werden müssen. Berufstätige mit Führungsaufgaben bekommen ein Plus an Planungssicherheit, aber spüren auch die verstärkte Personalbelastung in Ausfallzeiten.

Perspektive ab 60

Menschen im hohen Erwerbsalter gehen meist routiniert mit Krankschreibungen um. Die Abschaffung der telefonischen AU erschwert allerdings Abläufe bei Mobilitätsproblemen. Wer weniger mobil ist und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bleibt, empfindet die neue Regel unter Umständen als Belastung.

„Auch bei leichten Erkältungen müssen Beschäftigte nun zwingend zum Arzt – das ist medizinisch nicht immer sinnvoll und belastet unser System zusätzlich.“

Prof. Claudia M. Witt, Universitätsmedizin Göttingen, via DPA

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